Fassade vom Zunfthaus

Fassade vom Zunfthaus
08.03.2022

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lambrecht stellt den folgenden Antrag und bittet diesen bei der nächsten Sitzung vom Stadtrat zu behandeln.

Fassade vom Zunfthaus

Das historische Zunfthaus in Lambrecht wurde in den Jahren 2005/2006 aufwendig restauriert und saniert, wobei viel Arbeit und Geld auch in die Restauration der Fachwerkfassade gesteckt wurden. Auf das Ergebnis waren wir Lambrechter stolz und es war uns eine Verpflichtung, alles für die Erhaltung dieses „schönsten Profanbaus der Pfalz“ zu tun.
Bereits zum Zeitpunkt der Renovierung war klar, dass zur Sicherung der wunderschönen Fassade gerade die Westseite zur Wallonenstraße regelmäßig, im Idealfall alle 3-4 Jahre, mit einem einfachen Renovierungsanstrich (Leinöl für die Balken und Weißkalk für die Putzgefache) gepflegt werden muss. Das ist bedingt durch die von der Denkmalpflege favorisierte Materialwahl und so auch dokumentiert. Auch die Holzfenster bedürfen einer regelmäßigen Wartung und Pflege.
In den zurückliegenden Jahren wurde außer der Beseitigung einiger groben Putzschäden leider nichts Entsprechendes in Auftrag gegeben.
Diese Versäumnisse sind nun auch für Laien deutlich sichtbar: Aus den ursprünglich oberflächlichen Schäden der jüngeren Vergangenheit sind nun tiefgreifende geworden. Mit einem relativ günstigen Renovierungsanstrich ist es somit längst nicht mehr getan.
Deswegen fordern wir von der CDU-Fraktion, umgehend eine Untersuchung in Auftrag zu geben, um die notwendigen Sanierungsarbeiten der Fassade inkl. der Fenster in Art und Kosten festzustellen und einen Terminplan für zukünftige regelmäßige Pflegemaßnahmen aufzustellen.
Das sollte uns das Zunfthaus wert sein, besonders wenn jetzt endlich auch das Umfeld des Hauses durch die laufende Stadtsanierung aufgewertet wird.

Beschlussempfehlung
Der Stadtrat beschließt, umgehend eine Untersuchung in Auftrag zu geben, um die notwendigen Sanierungsarbeiten der Fassade in Art und Kosten festzustellen und einen Terminplan für zukünftige regelmäßige Pflegemaßnahmen aufzustellen. Es ist zu prüfen, ob für die Maßnahme(n) Fördermittel beantragt werden können.